Erstattung von Gutachten: Bauspardarlehen |
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Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
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Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist im Grunde ein Annuitätendarlehen. Die monatliche Rate - der Kapitaldienst - besteht
aus einem Zins- und Tilgungsanteil. Die Zinsen werden durch die fortlaufende Tilgung mit jeder Zahlung
weniger, so dass sich der Tilgungsanteil an der Rate erhöht.
Im Gegensatz zu einem Annuitätendarlehen von einer Bank ist bei einem Bauspardarlehen der
Tilgungssatz nicht frei vereinbar, sondern von mehreren Faktoren abhängig. Je nach Bausparkasse und
Tarif nimmt der gewählte Guthabenzins, der Darlehenszins und die Dauer der Ansparphase Einfluß auf
die Tilgungshöhe des Bauspardarlehens. Bei Standardtarifen beträgt der Kapitaldienst
(Zins- u. Tilgung) 6 Promille der Bausparsumme. In folgenden Beispiel ist also der anfängliche
Tilgungssatz, bezogen auf das eigentliche Darlehen, 9,578 Prozent. Die folgende Tabelle und Graphik
zeigen deutlich, wie sich Zins- und Tilgungsanteil verändern. Bei gleichbleibender Belastung nimmt
die Restschuld proportional fallend ab.
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Wir analysieren für Sie Ihren Bausparvertrag und besprechen mit Ihnen, ob diese Finanzierungsform für
Sie sinnvoll ist.
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