Erstattung von Gutachten: Bausparen |
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Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
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Bausparen ist im Rahmen der staatlichen Förderung eine lohnende und empfehlenswerte Sparform.Soll ein Bausparvertrag zur Eigenkapitalbildung im Vorfeld einer Finanzierung eingesetzt werden, müssen alle Kostenfaktoren sowie die aktuelle und vermutete zukünftige Zinsentwicklung berücksichtigt werden. Da der Zinssatz für das Bauspardarlehen bei den Standardtarifen feststeht, ist der Finanzierer - anders als bei Bankdarlehen - vor unliebsamen Überaschungen bzgl. der Höhe der Hypothekenzinsen sicher. Wird der Plan, eine Immobilie zu erwerben, jedoch später aufgegeben, kommt nur das niedrig verzinste Guthaben zur Auszahlung. Der Darlehensanspruch verfällt in diesem Fall.
Achten Sie darauf, die Bausparsumme nicht zu hoch zu wählen. Die von Ihnen geleistete Sparrate bzw. Einmalzahlung muß in einem ausgewogenen Verhältnis zur Bausparsumme stehen. Da die Tilgungsrate beim Bausparen vergleichsweise hoch ist, muß die Höhe der Bausparsumme auf die Belastbarkeit in der Darlehensphase abgestimmt sein. Die Zuteilungszeiten von Bausparverträgen können je nach Marktlage schwanken. Verbindliche Aussagen über Zuteilungszeiten können und dürfen nicht gemacht werden. Bei jedem Bausparvertrag ist eine Abschlußgebühr zu zahlen, die mit den ersten Beiträgen verrechnet wird, oder die der Sparer in Form einer Sonderzahlung auf das Konto zahlen kann. Ferner können im weiteren Vertragsverlauf zusätzliche Kosten entstehen ( z.B. in Form von Kontoführungs- oder Darlehensgebühren sowie für den Bezug von Kundenzeitschriften ). Wählen Sie in aller Regel die niedrigste Guthabenverzinsung, sofern Sie später Immobilien finanzieren wollen; entsprechend niedrig ist dann auch später der Darlehenszinssatz. Sollten Sie Ihre Immobilienerwerbspläne später aufgeben, können Sie bei den meisten Bausparkassen immer noch rückwirkend auf die höhere Guthabenverzinsung umsteigen. Wohnungsbauprämie:Wer Spargelder auf einem Bausparvertrag anlegt, erhält auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.024,- EUR für Verheiratete bzw. 512,- EUR für Alleinstehende eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen 51.200,- EUR bzw. 26.600,- EUR nicht überschreitet. Vermögenswirksame Leistungen:Die meisten Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern bis zu 40,- EUR im Monat zusätzlich zum Gehalt. Werden diese vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag eingezahlt, ist die Gewährung einer staatlichen Arbeitnehmersparzulage bei Einhaltung der Einkommensgrenzen möglich. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40,- EUR kann der Sparer aus eigenen Mittel bis auf diesen Betrag erhöhen und so die staatliche Prämie von 10 Prozent optimal nutzen. Es ist jedoch erforderlich, daß die Überweisung (auch des Arbeitnehmeranteils) durch den Arbeitgeber erfolgt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (siehe auch Arbeitnehmersparzulage) wird auf die vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage gewährt. |
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