Erstattung von Gutachten: Der Auftrag |
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Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
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DER AUFTRAGAuftraggeber Der Auftraggeber ist entweder das Gericht mittels Beweisbeschlusses oder im Falle eines Privatauftrages eine Privatperson, ein Rechtsanwalt oder z.B. ein Unternehmen.
Kosten / Honorar Das Honorar des Sachverständigen richtet sich bei einem Gerichtsgutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) . Bei einem Privatgutachten können die Honorarsätze frei vereinbart werden. Der Einfachheit halber kommen hier ebenfalls die Honorarsätze gemäß JVEG zur Anwendung. Die wichtigsten Gebühren sind:
Auftragsformulare Das Formular für einen Gutachtenauftrag können Sie hier herunterladen. Mit der Gutachtenerstellung verpflichte ich mich ...
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