Erstattung von Gutachten: Der Auftrag

DER AUFTRAG

Auftraggeber

Der Auftraggeber ist entweder das Gericht mittels Beweisbeschlusses oder im Falle eines Privatauftrages eine Privatperson, ein Rechtsanwalt oder z.B. ein Unternehmen.

 

Kosten / Honorar

Das Honorar des Sachverständigen richtet sich bei einem Gerichtsgutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) . Bei einem Privatgutachten können die Honorarsätze frei vereinbart werden. Der Einfachheit halber kommen hier ebenfalls die Honorarsätze gemäß JVEG zur Anwendung.

Die wichtigsten Gebühren sind:

  • der Stundensatz beträgt 70,00 Euro
  • je Kopie 0,50 / 0,15 Euro
  • Fahrtkosten 0,30 Euro je Kilometer
  • Kostenpauschale für Sonstiges 15,00 Euro

alle Angaben zzgl. 19 % Mehrwertsteuer

Auftragsformulare

Das Formular für einen Gutachtenauftrag können Sie hier herunterladen.

Mit der Gutachtenerstellung verpflichte ich mich ...

  • ... zur gewissenhaften Gutachtenerstattung
  • ... zur unabhängigen Gutachtenerstattung
  • ... zur weisungsfreien Gutachtenerstattung
  • ... zur persönlichen Gutachtenerstattung
  • ... zur Verschwiegenheit
Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger
53889 Mechernich, Postfach 31 24
Telefon (0163) 3034430
eMail: kontakt1@puetz-gutachten.de

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