Erstattung von Gutachten: Der Gutachter |
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Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
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Finanz-Sachverständiger Pütz • Der Gutachter • Das Gutachten • Die Themen • Der Auftrag • Impressum |
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DER GUTACHTERVita:Geboren in 1966, folgte nach dem Besuch der Grundschule und der Realschule mit Abschluß in Mittlerer Reife eine kaufmännische Lehre. Der anschließende Besuch der Fachoberschule wurde erfolgreich mit der Fachhochschulreife in Wirtschaft abgeschlossen In 1987 begann der Einstieg in die Finanzbranche bei einem Versicherungskonzern als Außendienstmitarbeiter. Bereits im nächsten Jahr stand ein Wechsel zu einem Finanz- und Versicherungsmakler als freiberuflicher Mitarbeiter an. Von 1990 bis 1991 absolvierte ich erfolgreich ein privates, berufsbegleitendes Studium mit Abschluß zum Geprüften Anlage- und Vermögensberater. Direkt daran anschließend wurde parallel zur Berufsausübung eine Dozententätigkeit bei mehreren Volkshochschulen aufgenommen. Themenschwerpunkte waren Finanzierung, Altersvorsorge, Rente, Kapitalanlage, Finanzplanung Seit 1992 bin ich unter eigenem Namen als Freier Finanz-Sachverständiger auf Honorarbasis beratend tätig, Schwerpunkte sind die Erstattung von Gutachten zur privaten Finanzplanung, Kapitalanlagen, Finanzierungen. Seit 1995 biete ich diese Dienste auch als freier Mitarbeiter für eine Wirtschaftsbertungsgesellschaft auf Koopertionsbasis an. Bis 1997 war ich als BWL-Student bei der FernUni Hagen eingeschrieben. Dort habe ich einzelne Kurse belegt, die meinem Tätigkeitsbereich förderlich waren. In 1998 erfolgte dann die Lizensierung zum CFP Certified Financial Planner.
Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ......darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.02.1997 nur derjenige verwenden, der den Erwartungen entspricht, die von den durch diese Tätigkeit angesprochenen Verkehrskreisen überwiegend erhofft werden. Dazu gehören insbesondere, daß der Sachverständige
Weiter ist erforderlich, daß der Sachverständige unabhängig und in der Lage ist, sein Fachwissen verständlich und nachprüfbar in Gutachtenform darzustellen.
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