Erstattung von Gutachten: Fremdwährungsdarlehen |
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Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
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FremdwährungsdarlehenEinleitungVon einem Fremdwährungsdarlehen spricht man, wenn das Darlehen in einer andere Währung als Euro vergeben wird, z.B. der Schweizer Franken (CHF) oder der Japanische Yen (JPY). Für Sie als Darlehensnehmer bedeutet dies, daß Sie das Darlehen in der entsprechenden Währung erhalten und auch in der gleichen Währung zurückzahlen müssen. Da Ihre Verpflichtung jedoch i.d.R. auf Euro lautet, tragen Sie ein Wechselkursrisiko beim Transfer von JPY/CHF in Euro und umgekehrt. Sie lassen sich also auf eine Devisenspekulation ein.
KonditionenInteressant ist diese Art von Darlehen vor allem wegen der niedrigen Zinsen, die sowohl in der Schweiz als auch in Japan zu zahlen sind. Die Konditionen ändern sich täglich und sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Deshalb sind die folgenden Angaben als Beispiel zu verstehen. Um die für Ihr Projekt sinnvollste Bank und Konditionen festzustellen, ist eine Vorprüfung erforderlich.
RechenbeispielIn der Gegenüberstellung erkennen Sie, welches Einsparpotential sich Ihnen erschließen kann. Alle Werte sind auf Euro umgerechnet. Darlehenssumme 200.000 Euro.
Die Darlehensgewährung erfolgt in Euro oder in Fremdwährung. Zu den Tilgungsteminen muß das Darlehen effektiv in der vereinbarten Währung zurückgezahlt werden. Dies gilt auch für Zinszahlungen, die ebenfalls in der vereinbarten Währung zu leisten sind. Eine Darlehensaufnahme in einer Fremdwährung kann mit einem erheblichen Kursrisiko verbunden sein. Sollte der Devisenkurs zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtungen aus diesem Darlehen höher sein als zum Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens, so werden sich auf Grund der höheren Kosten für die Beschaffung der Fremdwährung die Kosten für den Kredit insgesamt verteuern.
Die dargestellte mögliche Entwicklung der Fondsanlage basiert auf der Annahme einer gleichbleibenden Wertsteigerung pro Jahr in Höhe von 8 Prozent auf die um die Ankaufkosten reduzierten Einzahlungen. Bisherige und künftige Wertsteigerungen können daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächlichen Wertentwicklungen können höher oder niedriger sein, da sie von mehreren Faktoren beeinflußt werden. Steuerliche Aspekte sind nicht berücksichtigt. Laufende Einzahlungen in den Investmentfonds erfolgen monatlich vorschüssig. Die Zinssätze sind freibleibend. RisikohinweisDie Darlehensaufnahme erfolgt in fremder Währung - es ist somit eine Devisenspekulation. Verliert die Fremdwährung an Wert, ist das Ihr Vorteil, weil Sie weniger Darlehen zurückzahlen müssen. Steigt die Fremdwährung im Wert, ist das Ihr Nachteil, weil Sie mehr Darlehen zurückzahlen müssen. Beispiel: Steigt der JPY um 50 Prozent, müssen Sie 50 Prozent mehr Darlehen zurückzahlen, also statt umgerechnet 200.000 Euro dann 300.000 Euro. Mit den Zinszahlungen verhält es sich genauso. Die Zinszahlungen sind in der Währung der Darlehensaufnahme zu zahlen. Dadurch kommt es zu jährlichen Schwankungen in der Höhe der Zinszahlungen. Voraussetzungen des DarlehensnehmersGrundsätzlich werden bei Fremdwährungsdarlehen besonders hohe Anforderungen an die Bonität gestellt (z.B. fiktive Kapitaldienstprüfung mit 8 bis 10 Prozent der Darlehenssumme). Ebenfalls sind die Anforderungen an die Immobilie erhöht. Die folgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Bedingungen bei verschiedenen Banken sein können.
Bei einem Fremdwährungsdarlehen empfiehlt es sich, den Finanzmarkt allgemein und die Entwicklung an den Devisenmärkten speziell zu beobachten. Es besteht die Möglichkeit, durch geschicktes agieren - also den Kauf und Verkauf der fremden Währung zum günstigen Zeitpunkt - einen zusätzlichen Devisenkursgewinn zu realisieren. Das bedeutet gleichzeitig, daß sich die Gefahr von Devisenkursverlusten verringert.
KontaktEMail an: kontakt1@puetz-gutachten.de
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