Erstattung von Gutachten: Investmentfonds





5. Prüfpunkt: Transparenz

  • Ein jährlicher Rechenschaftsbericht zeigt alle Veränderungen auf. Zusätzlich gibt es halbjährlich einen Zwischenbericht
  • Jedes Wertpapier im Fonds muß einzeln benannt werden
  • Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei jeder Veränderung erhalten Sie einen Depot-/Konto-Auszug
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