Erstattung von Gutachten: Investmentfonds





Währung

  • Fonds können in in- oder ausländische Währungen aufgelegt werden, d.h. die Anteilspreisnotierung erfolgt in Euro oder einer anderen Währung
  • Bei Anlage in einer Fremdwährung bestehen sowohl Währungsrisiken, aber auch Währungschancen
  • Auch bei einem in Euro notierten Fonds können die Statuten eine Anlage in Werte fremder Währungen vorsehen
« "Übersicht der Einzelkriterien" | Übersicht | "Anlageschwerpunkt" »

© Pütz Gutachten +++ aktualisiert 12.2.2003 +++ webdesign by avaris, bonn