Erstattung von Gutachten: Tilgungsaussetzung |
||||||||
![]() |
![]() |
Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
||||||
Tilgungsaussetzung
Bei einer Tilgungsaussetzung erfolgt keine laufende Tilgung des Darlehens, wie dies bei einem
Annuitätendarlehen der Fall ist. Weil aber nun mal jedes Darlehen irgendwann zurückgezahlt
werden muß, erfolgt die Tilgung durch eine separate Kapitalbildung z.B. in einer Lebensversicherung,
einem Bausparvertrag oder über einen beliebigen anderen Sparvertrag. Das ist aber nur dann sinnvoll,
wenn die Guthabenzinsen höher sind als die Darlehenszinsen.
Ein ausführliches Beispiel können Sie hier als PDF-Datei laden. Das Beispiel enthält eine Finanzierungsübersicht, Angaben zu den Darlehenskonditionen, einen Liquiditätsplan und einen Detailplan zu den steuerlichen Gegebenheiten.
Wir erstellen für Sie Zins- und Tilgungspläne zu Ihrem Projekt, natürlich unter Beachtung der
steuerlichen Gegebenheiten. Mehrere Szenarien erlauben Ihnen den Vergleich und die Auswahl der
besten Finanzierung. Anfragen per eMail an
kontakt1@puetz-gutachten.de
Dieses Risiko besteht besonders, wenn Sie ein Darlehen von einer Versicherungsgesellschaft
erhalten und auch dort die tilgende Kapital-Lebensversicherung abschließen. Wird die
Anschlußfinanzierung fällig und Ihre Versicherungsgesellschaft ist zu teuer, können Sie kaum zu
einer anderen Gesellschaft wechseln. Dort wird man die Kapital-Lebensversicherung der Konkurrenz
vermutlich nicht akzeptieren.
Unsere wirtschaftliche Beratung zu den Risiken hilft Ihnen diese zu verringern oder gar zu vermeiden.
Anfragen per eMail an kontakt1@puetz-gutachten.de
|
||||||||
© Pütz Gutachten +++ aktualisiert 23.08.2004 +++ webdesign by avaris, bonn