Erstattung von Gutachten: Tilgungsaussetzung

Tilgungsaussetzung

Bei einer Tilgungsaussetzung erfolgt keine laufende Tilgung des Darlehens, wie dies bei einem Annuitätendarlehen der Fall ist. Weil aber nun mal jedes Darlehen irgendwann zurückgezahlt werden muß, erfolgt die Tilgung durch eine separate Kapitalbildung z.B. in einer Lebensversicherung, einem Bausparvertrag oder über einen beliebigen anderen Sparvertrag. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Guthabenzinsen höher sind als die Darlehenszinsen.
Für den Kapitalanleger, der z.B. eine Eigentumswohnung kauft um sie zu vermieten, kommen noch steuerliche Aspekte hinzu. Die Darlehenszinsen sind i.d.R. steuerlich abzugsfähig. Wenn nun noch die Guthabenzinsen ganz oder teilweise steuerlich befreit sind, ist die Tilgungsaussetzung von Vorteil.

 

Ein ausführliches Beispiel können Sie hier als PDF-Datei laden. Das Beispiel enthält eine Finanzierungsübersicht, Angaben zu den Darlehenskonditionen, einen Liquiditätsplan und einen Detailplan zu den steuerlichen Gegebenheiten.

Wir erstellen für Sie Zins- und Tilgungspläne zu Ihrem Projekt, natürlich unter Beachtung der steuerlichen Gegebenheiten. Mehrere Szenarien erlauben Ihnen den Vergleich und die Auswahl der besten Finanzierung. Anfragen per eMail an kontakt1@puetz-gutachten.de
An dieser Stelle sollten aber auch die besonderen Risiken der Tilgungsaussetzung erläutert werden. Diese sind:

  1. Zinsänderungsrisiko
  2. Wenn nach zehn Jahren die Zinsbindung endet, sind neue Konditionen zu vereinbaren. Der Anschlußzins kann deutlich höher sein als der aktuelle Darlehenszins. Das bedeutet eine höhere monatliche Belastung.
  3. Prognoserisiko
  4. Die Lebensversicherung, Bausparkasse oder Fondssparplan wurde zu optimistisch kalkuliert. Die Ablaufleistung bleibt hinter den Erwartungen zurück, so daß am Ende der Gesamtfinanzierung eine Restschuld bleibt.
  5. Steuerrisiko
  6. Die steuerlichen Vorteile einer Kapitalanlage können entfallen. Dadurch erhöht sich der monatliche Aufwand, um die Ablaufleistung zu erreichen.
  7. Auslieferungsrisiko

Dieses Risiko besteht besonders, wenn Sie ein Darlehen von einer Versicherungsgesellschaft erhalten und auch dort die tilgende Kapital-Lebensversicherung abschließen. Wird die Anschlußfinanzierung fällig und Ihre Versicherungsgesellschaft ist zu teuer, können Sie kaum zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Dort wird man die Kapital-Lebensversicherung der Konkurrenz vermutlich nicht akzeptieren. Unsere wirtschaftliche Beratung zu den Risiken hilft Ihnen diese zu verringern oder gar zu vermeiden. Anfragen per eMail an kontakt1@puetz-gutachten.de

Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger
53889 Mechernich, Postfach 31 24
Telefon (0163) 3034430
eMail: kontakt1@puetz-gutachten.de

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