Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsentschädigung aus Sondertilgung
Nichtabnahmeentschädigung
Teilnichtabnahmeentschädigung
So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Bei einer Baufinanzierung wird in der Regel ein Hypothekendarlehen mit einem Festzins für 5, 10 oder 15 Jahre
vereinbart. Das Hypothekendarlehen wird durch eine Grundschuld bzw. Hypothek im Grundbuch gesichert.
Die Darlehensnehmer sind verpflichtet, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung bestimmte vereinbarte
Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Oft kommt es jedoch vor, dass die Darlehensnehmer bereits vor
Ablauf dieser Zinsfestschreibung an die Bank herantreten, um das Darlehen vorzeitig abzulösen, zu kündigen bzw.
umzuschulden. Gründe hierfür können z.B. der Verkauf der Immobilie, eine versagte Krediterhöhung oder
das Ansinnen auf eine bessere Darlehenskondition sein. Auf Grund der aktuell niedrigen Hypothekenkonditionen verlangen die Banken,
Bausparkassen und Versicherungen fast immer eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Thematik wurde neu
aufbereitet und befindet sich nun auf einer neuen Website. Klicken Sie hier
und wählen Sie dann den Reiter Gutachtenerstellung
| Georg Pütz |
| Freier Finanz-Sachverständiger |
| 53889 Mechernich, Postfach 31 24 |
| Telefon (02443) 9863230 |
| eMail: info@puetz-gutachten.de |