Erstattung von Gutachten: Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsentschädigung aus Sondertilgung
Nichtabnahmeentschädigung
Teilnichtabnahmeentschädigung

So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Bei einer Baufinanzierung wird in der Regel ein Hypothekendarlehen mit einem Festzins für 5, 10 oder 15 Jahre vereinbart. Das Hypothekendarlehen wird durch eine Grundschuld bzw. Hypothek im Grundbuch gesichert. Die Darlehensnehmer sind verpflichtet, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung bestimmte vereinbarte Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Oft kommt es jedoch vor, dass die Darlehensnehmer bereits vor Ablauf dieser Zinsfestschreibung an die Bank herantreten, um das Darlehen vorzeitig abzulösen, zu kündigen bzw. umzuschulden. Gründe hierfür können z.B. der Verkauf der Immobilie, eine versagte Krediterhöhung oder das Ansinnen auf eine bessere Darlehenskondition sein. Auf Grund der aktuell niedrigen Hypothekenkonditionen verlangen die Banken, Bausparkassen und Versicherungen fast immer eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung.

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Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger
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Telefon (02443) 9863230
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