Erstattung von Gutachten: Zinsvergleich

Zinsvergleich

Der Zinsvergleich - auch als Zinswaage bezeichnet - ist eine Berechnung zum Vergleich bzw. Gegenüberstellung von unterschiedlichen Zinsfestschreibungszeiten. Häufig stehen Sie vor der Entscheidung, ob z.B. eine 5-jährige, 10-jährige oder 15-jährige Zinsfestschreibung sinnvoll ist. Grundsätzlich sollten Sie in Zeiten niedriger Zinssätze eine längere Zinsfestschreibung wählen als in Zeiten mit hohen Zinsen. Doch um wieviel darf der Zinssatz bei Darlehensverlängerung höher sein als eine Kondition, die durchgehend ist? Der Zinsvergleich liefert die Antwort.

 


Beispiel

Eine Bank bietet Ihnen für Ihre Baufinanzierung folgende Konditionen an:
Angebot 1Angebot 2
Nominalzins
5,30 %
4,80 %
Auszahlungskurs
100 %
100 %
Effektivzins nach PangV
5,431 %
4,907 %
Anfängliche Tilgung
1 %
1 %
Zinsfestschreibung für
15 Jahre
10 Jahre
Weil das Zinsniveau niedrig ist, sind Sie an einer möglichst langen Zinsfestschreibung interessiert. Das gibt Ihrer Baufinanzierung Sicherheit. Doch die 15-Jahres-Kondition ist um 0,5 % teurer und Sie fragen sich, ob sich das lohnt. Mit einem Zinsvergleich erhalten Sie die Antwort. Sie müssen nur wissen, wie hoch bei Angebot 2 der Anschlußzins für weitere 5 Jahre maximal sein darf.

Die Lösung:
Der sogenannte Break-Even-Zins beträgt nominal 7,016 % und effektiv 7,246 % bei einer Tilgung von 1,929 %. Wenn Sie also in 10 Jahren mit Ihrer Bank die Verlängerung Ihrer Baufinanzierung (Anschlußfinanzierung) vereinbaren und Sie glauben, dass dann eine Zinskondition für die weiteren 5 Jahre 7,016 % oder mehr kostet, dann ist das Angebot über 15 Jahres Zinsfestschreibung für Sie besser. Wenn Sie dagegen glauben, dass in 10 Jahren die Konditionen unter 7,016 % liegen, dann sollten Sie heute auch nur eine Zinsfestschreibung für 10 Jahre vereinbaren.

Das ausführliche Beispiel können Sie als PDF-Datei laden.

Wir erstellen für Sie einen Zinsvergleich mit den Konditionen Ihrer Bank. Anfragen per eMail an kontakt1@puetz-gutachten.de
Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger
53889 Mechernich, Postfach 31 24
Telefon (0163) 3034430
eMail: kontakt1@puetz-gutachten.de

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