Erstattung von Gutachten: Zwischenfinanzierung |
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Georg PützFreier Finanz-Sachverständiger |
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ZwischenfinanzierungLohnt sich die Zwischenfinanzierung eines Bausparvertrages?Mit dem Abschluß eines Bausparvertrages gehen Sie ein Vertragsverhältnis ein, dass sich in zwei Phasen aufteilt: die Ansparphase und die Darlehensphase. Wenn der Bausparvertrag noch neu ist und nur geringe oder noch gar keine Einzahlungen erfolgten, kann Ihnen mit einer Zwischenfinanzierung geholfen werden. Angenommen, eine Ihnen angebotene Eigentumswohnung kostet inkl. aller Nebenkosten 200.000,00 Euro. Selber angespart haben Sie bereits 100.000,00 Euro. Um ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie erst einmal eine Ansparleistung erbringen. Das geschieht durch die sofortige Einzahlung Ihres Eigenkapitals. Weil der Bausparvertrag aber erst nach einigen Jahren zuteilungsreif wird, ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich. Die nachfolgende Graphik verdeutlicht das Prinzip.
![]() Um den Vorgang zu verdeutlichen: Damit die Zuteilung des Bauspardarlehens möglichst schnell erfolgt,
zahlen Sie Ihr Eigenkapital von 100.000,00 Euro auf einen Bausparvertrag ein. Der Bausparvertrag wird in
5 Jahren zugeteilt. Das Guthaben beträgt dann 110.836,99 Euro und entspricht einer Guthabenrendite
von 2,079 %. Dadurch ist eine Zwischenfinanzierung für die gesamten 200.000,00 Euro für 5 Jahre
erforderlich ist. Bemerkenswert ist bei diesem Modell, daß Sie bis zum Tag der Zuteilung auf Ihr eigenes
Guthaben Zwischenfinanzierungszinsen zahlen müssen. Nach 5 Jahren erfolgt die Zuteilung des Bauspardarlehen.
Die monatliche Rate beträgt 800,00 Euro. Der Effektivzins für das Bauspardarlehen ist 5,25 % gemäß
Preisangabenverordnung.
Wir analysieren Ihre bestehende Bausparfinanzierung bzw. prüfen die Ihnen vorliegenden Angebote und zeigen Ihnen Alternativen auf. Anfragen per eMail an kontakt1@puetz-gutachten.de
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